PSA-Verordnung VO (EU) 2016/425
Die Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) legt einheitliche Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von PSA auf dem EU-Markt fest. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für Gesundheit und Sicherheit der Nutzer sicherzustellen.
Die Verordnung gilt für sämtliche PSA, die zum Schutz vor Risiken für Gesundheit und Sicherheit bestimmt sind – sowohl für den beruflichen als auch für den privaten Gebrauch. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllen, eine Konformitätsbewertung durchlaufen und mit der CE-Kennzeichnung versehen sind. Zudem sind eine EU-Konformitätserklärung und technische Unterlagen bereitzuhalten.